DSGVO bei Hochzeitsfotos: Was Brautpaare wissen müssen
Eine Hochzeit ist eine private Veranstaltung. Trotzdem fragen sich immer mehr Brautpaare, was sie aus Datenschutzsicht beachten müssen, wenn sie hunderte Gästefotos einsammeln. Die Antwort ist nicht so streng wie der erste Schreck — aber auch nicht beliebig.
Greift die DSGVO überhaupt?
Die DSGVO greift, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und ein Foto, auf dem eine Person erkennbar ist, ist personenbezogen. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO sagt, dass die Verordnung nicht für rein „familiäre oder persönliche“ Verarbeitung gilt. Hochzeiten fallen in diesen Bereich, solange die Fotos im engen Kreis bleiben.
Sobald Fotos öffentlich werden — Instagram-Post, öffentliche Facebook-Gruppe, Hochzeitswebsite ohne Passwort — verlässt du diesen Schutzraum. Dann greift die DSGVO plus das KUG (Kunsturhebergesetz, § 22).
Was das KUG zusätzlich verlangt
§ 22 KUG verlangt grundsätzlich Einwilligung von erkennbaren Personen, bevor ihre Bilder verbreitet oder zur Schau gestellt werden. § 23 KUG kennt aber Ausnahmen, darunter „Bildnisse aus Versammlungen“ — und eine Hochzeit zählt als Versammlung.
Bei Hochzeitsbildern auf einer privaten, code-geschützten Galerie greift die Versammlungs-Ausnahme meistens. Trotzdem darf jeder Gast verlangen, dass Fotos von ihm gelöscht werden — und an dieses Verlangen müsst ihr euch halten.
Best Practice für Brautpaare
- Bei der Einladung erwähnen, dass es eine Foto-Galerie geben wird — Erwartungsmanagement statt Überraschung.
- Vor der Trauung eine kurze Ansage: „Wer auf keinen Fotos auftauchen will, sagt's bitte den Trauzeugen.“ Das reicht aus, um späteren Streit zu vermeiden.
- Galerie nur Code-geschützt halten, keine öffentlichen Links, keine Suchmaschinen-Indexierung.
- Foto-Löschanfragen ernst nehmen — wenn Tante Erika nicht auf den Bildern sein will, hat sie ein Recht darauf.
- Kinder anderer Eltern: hier sind die Anforderungen strenger. Im Zweifel die Eltern explizit fragen.
Firmenfeiern sind eine andere Liga
Bei Firmenveranstaltungen — Sommerfest, Weihnachtsfeier, Off-Site — wird der Arbeitgeber zum Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Hier greift die Haushaltsausnahme nicht mehr; es braucht eine saubere Rechtsgrundlage (Einwilligung oder berechtigtes Interesse), ein dokumentiertes Foto-Veto-Recht, und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis. Wenn das für euch relevant ist, lest auch den Artikel über Firmenfeier-Galerien.
Was die Galerie-Plattform leisten muss
- Server in der EU (idealerweise Deutschland), keine ungeprüfte Übertragung in die USA.
- Galerie nur per Code zugänglich, robots.txt blockt Suchmaschinen.
- EXIF-Metadaten (insb. GPS-Koordinaten) werden beim Upload entfernt, damit Wohnort-Daten nicht durchgereicht werden.
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Subunternehmern (Storage, Video-CDN, Hosting).
- Konkrete Löschmöglichkeit pro Foto, nicht nur pro Galerie.
Was hatira technisch macht
Galerien sind code-geschützt, werden nicht von Suchmaschinen indiziert, EXIF-Daten werden beim Hochladen entfernt. Hosting in Deutschland (Hetzner), Bilder über CDN in der EU. Alle Details sind in unserer Datenschutzerklärung dokumentiert — die kann eure Datenschutzbeauftragte oder euer Anwalt direkt einsehen.